Das Schloss Biebrich von außen bei niedrigstehender Sonne mit einem Springbrunnen am vorderen Bildrand

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist als Fachbehörde zuständig für alle Belange, die Kulturdenkmäler betreffen.

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern bei Pflege, Untersuchung und Wiederherstellung ihrer Bauten,
  • systematische Aufnahme der Kulturdenkmäler (Inventarisation),
  • Führung des Denkmalbuches,
  • Wissenschaftliche Untersuchung der Kulturdenkmäler als Beitrag zur Erforschung der Landesgeschichte und
  • Öffentlichkeitsarbeit für den Denkmalschutz.

Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Untere Denkmalschutzbehörden

Untere Denkmalschutzbehörden gibt es in kreisfreien Städten, in kreisangehörigen Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, und in den Landkreisen. Die unteren Denkmalschutzbehörden treffen in der Regel die denkmalrechtlichen Entscheidungen. Sie sind die Stelle, an die Sie sich zuerst wenden sollten, wenn Sie Fragen zu einem Denkmal haben.

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